Stupfel GmbH
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76437 Rastatt


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+++ INFO-SERVICE +++ Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, stammen aus einer Zeit, in der - bedingt durch die niedrigen Brennstoffkosten - keine hohen Anforderungen an die Energieausnutzung gestellt wurden !!! Lassen Sie sich von uns eine kostenlose Energie-Einsparberechnung machen, die normalerweise 75,- EURO kostet. +++

Förderung

Das Bundesförderprogramm für Solaranlagen unterstützt Sie.

Zum 01.09.1999 hat das Bundesamt für Wirtschaft ein Förderprogramm aufgelegt.

Solarthermie und Photovoltaik:

Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm)

1 Solarthermie

1.1 Die Richtlinie zum Bundesförderprogramm von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde mit Wirkung ab 23.03.2002 wie folgt geändert:
Die Förderung für die Errichtung einer Solarkollektoranlage wird mit 125 EUR je angefangenem m² errichteter Bruttokollektorfläche für alle Kollektortypen erhöht, Höchstbetrag 25.000 EUR je Einzelanlage.
Anmerkung:
Wärmemengenzähler oder geeignetes Funktionskontrollgerät (Solartrol ist als solches zugelassen) sind vorgeschrieben.

1.2 Beispiel:
Errichtung einer Flachkollektoranlage mit 5,42 m² Bruttokollektorfläche
(2 x Vitosol 100 s/w 2,5):   125,- EUR je angefangenem m² Bruttokollektorfläche.
Zuschuss: 6 x 125,- EUR/m² = 750,- EUR

1.3 Bedingungen:
Nur wenn keine anderen öffentlichen Mittel des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen in Anspruch genommen werden.
Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung (Eingang bei BAFA) nicht begonnen werden. Als Vorhabensbeginn zählt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, die sich überwiegend im Eigentum von Gebietskörperschaften befinden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss.
Anträge können bis zum 15.10.2003 gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass Förderzusagen durch das BAFA 9 Monate lang aufrechterhalten werden. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Förderantrag gestellt werden.

1.4 Bewilligungsbehörde und Information:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
oder
Postfach 5160
65726 Eschborn

Telefon: 06196 / 908-625
Telefax: 06196 / 908-800
oder 06196 / 94 226
oder im Internet: www.bafa.de

Hinweis: Die Richtlinien und den Antrag auf Förderung einer Solarkollektoranlage finden Sie bei uns auf der linken Seite.

Das sollten Sie noch beachten

Das Geld erhalten Sie nach Vorlage einer schriftlichen Inbetriebnahmebestätigung und der Rechnung von uns. Doch zunächst müssen Sie einen Antrag stellen.
Und das können sowohl Hauseigentümer, als auch Pächter und Mieter tun. Wichtig ist, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben starten und mir den einen Auftrag erteilt haben.

Am besten, Sie sprechen uns zu diesem Thema an.